Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt? Ihr Fahrzeug wurde beschädigt oder Sie wurden verletzt?
Für uns spielt es keine Rolle, ob Ihr Privat-Pkw, Firmenwagen oder Leasingfahrzeug beschädigt wurde. Wir übernehmen die vollständige Korrespondenz mit dem eintrittspflichtigen Versicherer, klären die Haftungsfrage und setzen Ihre Ansprüche gekonnt und zügig durch. Soweit erforderlich, übernehmen wir ebenfalls die Korrespondenz mit dem Sachverständigen, Leasinggeber, der Werkstatt oder unterstützen Sie bei der Frage nach einem geeigneten Mietwagen.
Neben der vollständigen Abwicklung des Fahrzeugschadens stehen wir Ihnen selbstverständlich auch für die Geltendmachung weiterer Ansprüche in Folge unfallbedingter Verletzungen zur Verfügung. Wir übernehmen die Einholung von Arztberichten zur individuellen Bezifferung von Schmerzensgeldansprüchen und berechnen im Bedarfsfall Ihren Anspruch auf Schadenersatz in Folge Verdienstausfalls oder eingeschränkter Haushaltsführung.
Die hierdurch entstehenden Rechtsanwaltskosten sind von Ihrem Schadenersatzanspruch umfasst und werden von der Gegenseite erstattet, soweit diese einstandspflichtig ist.