Ihnen wird vorgeworfen, zu schnell oder bei Rot gefahren zu sein? Sie sollen den erforderlichen Abstand nicht eingehalten oder während der Fahrt ein elektronisches Gerät benutzt haben?
Nun drohen neben teils empfindlichen Geldbußen, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot. Unter Umständen kommen auch Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde auf Sie zu.
Die Auswertung der gegen Sie geführten Ermittlungsakte ermöglicht es uns, Mess- oder Verfahrensfehler aufzudecken und die zügige Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Liegen solche nicht vor, setzten wir auf taktische Erwägungen, um die auf Sie zukommenden Konsequenzen so gering wie möglich zu halten
In Bußgeldangelegenheiten verzichten wir grundsätzlich auf den Abschluss von Honorarvereinbarungen. Die lediglich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstehenden Kosten werden bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung entsprechend der vereinbarten Versicherungsbedingungen übernommen.