Sie sollen sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, ohne gültige Fahrerlaubnis oder unter Alkoholeinfluss gefahren sein? Ihnen wird fahrlässige Körperverletzung oder die Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen?
Neben Punkten in Flensburg droht nun auch eine Verurteilung durch das Strafgericht zu Geld- oder Freiheitsstrafe. Außerdem können die Entziehung der Fahrerlaubnis und lange Sperrfristen die Folge sein.
Wir übernehmen Ihre strategische Verteidigung innerhalb des Ermittlungsverfahrens und der Tatsacheninstanz. Wir setzen auf eine entlastende Argumentation und führen Ihr Verfahren zum individuellen Erfolg.
Sofern Sie nicht wegen vorsätzlicher Begehungsweise verurteilt werden, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung entsprechend der vereinbarten Versicherungsbedingungen auch die im Strafverfahren entstehenden Kosten. Im Falle eines Freispruchs werden Ihre notwendigen Kosten in aller Regel von der Staatskasse getragen.